Rechtsgebiete

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Rechtsanwalt

Als Anwalt und Fachanwalt für Steuerrecht und Insolvenzrecht in Hannover berate ich Sie z.B. auf folgenden Rechtsgebieten :

Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Betriebsprüfungen durch das Finanzamt, Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht, Kaufvertrag, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Insolvenzrecht ( insbesondere Vertretung gegenüber Anfechtungsansprüchen von Insolvenzverwaltern ), Immobilienrecht, Familienrecht, Familienunternehmen, Vertragsrecht, Firmengründungen, Pflichtteilsansprüchen, Übernahmen und Wirtschaftsrecht.

Die Vergütung als Anwalt richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) und ist daher streitwertabhängig. Alternativ sind auch Honorarvereinbarungen z.B. mit einem Stundenlohn möglich. Bei Verbrauchern kostet eine Erstberatung maximal 190 € zzgl. Umsatzsteuer. Durch die örtliche Nähe der Kanzlei zum Fachgerichtszentrum Hannover, sowie zum Amts- und Landgericht fallen bei einer Terminswahrnehmung an diesen Gerichten für Sie keine Fahrtkosten an.

Ein Auftrag kann auch telefonisch oder per e-mail erteilt werden. Das Formular für die Anwaltsvollmacht finden Sie unter "Downloads", oder Sie besuchen mich in meiner Kanzlei im Zentrum von Hannover.

Notar

Als Notar in Hannover berate ich Sie bei Testamenten, Eheverträgen, Erbscheinsanträgen, Vereinsgründungen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Erbauseinandersetzungen.

Ich beurkunde Ihren Kaufvertrag über eine Immobilie sowohl bei direktem Eigentumserwerb, als auch über die Abtretung von Gesellschaftsanteilen (sogenannter "Share Deal"). Ich stehe Ihnen bei der Existenzgründung z.B. mit einer UG, GmbH, Aktiengesellschaft oder der Firmenübernahme zur Verfügung und gestalte Ihre lebzeitige oder testamentarische Vermögensnachfolge bei Privat- oder Betriebsvermögen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung bei der lebzeitigen Übertragung von Immobilieneigentum unter Vorbehalt von Wohnungsrechten, um die Immobilie vor einer späteren Verwertung durch den Staat zur Deckung von Pflegekosten zu retten.

Eine häufig zu empfehlende Maßnahme ist auch die Gründung einer vermögensverwaltenden Familien-KG, in die z.B. Immobilienvermögen eingebracht wird. Die Eltern können dabei über die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages weiterhin das Vermögen verwalten, während die Kinder durch Einräumung von Kommanditanteilen die steuerlichen Freibeträge bei der Schenkungsteuer von 400 TEUR alle 10 Jahre in Anspruch nehmen können und Wertsteigerungen der Gesellschaft dann schon bei den Kindern eintreten, so dass auch insoweit Erbschaftsteuer gespart werden kann. Hinzu kommt der Vorteil bei der Einkommensteuer, weil die Gewinne aus der KG auf mehrere Personen verteilt werden.

Als Amtsnachfolger der Rechtsanwältin und Notarin Anna Charlotte Thiem aus Hannover verwahre ich außerdem Ihre Urkunden, so dass Sie bei mir Ausfertigungen der von Frau Thiem beurkundeten Vorgänge erhalten können.

Die Vergütung als Notar richtet sich nach dem GNotKG und ist gesetzlich zwingend für alle Notare in gleicher Höhe zu berechnen.

Welche Informationen für eine Beurkundung erforderlich sind können Sie unter "Downloads" erfahren.
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