Erbschaftsverkauf

Erbschaftsverkauf

Wenn ein Erblasser mehrere Erben hinterlässt entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese ist häufig streitanfällig, weil wichtige Entscheidungen nur mit Zustimmung sämtlicher Erben getroffen werden können. Wenn eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung scheitert, muss die Erbauseinandersetzung gerichtlich durchgesetzt werden. Die Folge sind langwierige und teure Prozesse.


Eine Alternative dazu kann der Erbschaftsverkauf sein. Ein Miterbe kann seinen Erbteil entweder an einen anderen Miterben oder einen fremden Dritten verkaufen. Beim Verkauf an einen fremden Dritten haben die Miterben ein Vorkaufsrecht. Der Kaufvertrag muss nach § 2033 BGB notariell beurkundet werden.


Es gibt Firmen, die derartige Erbteile aufkaufen, z.B. das deutsche Erbenzentrum. Einzelheiten dazu können Sie der Homepage dieser Firma entnehmen:


https://deutsches-erbenzentrum.de/themen/erbschaftskauf








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